Beschlüsse der Jahreshauptversammlung vom 7.11.2022

Erhöhung des Grundbeitrages
Angesichts der aktuellen Teuerung und zu erwartenden deutlich höheren Energiekosten beschließt die Jahreshauptversammlung eine Erhöhung des Grundbeitrages.

Die Grundbeiträge verändern sich
a) Jugend statt bisher 60 € auf 75 €
Jugend spezial von 50 € auf 60 € /40 € auf 50 €
b) Aktive Mitglieder statt bisher 120 € auf 150 €
c) Passive Mitglieder statt bisher 60 € auf 75 €
Ehrenmitglieder von 40 € auf 50 €


Die aktuellen Mitgliedsbeiträge sind im „downloadbereich“ auf unserer homepage www.sgwiking.de/wir-uber-uns/downloads/ als PDF Datei vorhanden.


Zusätzliche Information für alle Teilhabeberechtigten. Für Jugendliche wurde die Unterstützungsleistung durch das Teilhabegesetz (Bildungskarte) bereits von 120,-- € auf 180,--€ angehoben. So können die Bezugsberechtigten unsere Erhöhung voll auffangen.


Ausführung von Arbeitsdiensten
Pflege und Erhalt unserer vereinseigenen Sportanlage ist Aufgabe der Mitglieder. Alle Arbeiten durch Firmen erledigen zu lassen ist über die Beiträge nicht zu finanzieren und wäre auch der gemeinsamen Verantwortung abträglich. Der Vorstand wird deshalb nach §8 Absatz 6 der Satzung Arbeitsdienste für die am Bootshaus beheimateten Abteilungen organisieren.
Alle aktiven Mitglieder zwischen 18 und 67 Jahren sollen acht Arbeitsstunden im Jahr für den Verein leisten oder ersatzweise 12,50 EURO pro Stunde zahlen.
Sollte sich in 2023 herausstellen, dass es Schwierigkeiten mit der Realisierung entstehender Forderungen gibt, soll ab 2024 die Arbeitsdienstpauschale in Höhe von 100 EURO mit dem Jahresbeitrag eingezogen und zum neuen Jahr abgerechnet werden.

Einführung von Mailinglisten aller Mitglieder
Die Vorzüge einer „papierlosen Korrespondenz“ mit den Mitgliedern wird durchweg erkannt und gewünscht.

Mailinglisten können aus Datenschutzrecht nicht an alle Mitglieder verteilt werden. Sie können aber vom Vorstand zur Kommunikation mit den Mitgliedern genutzt werden.

Mit der Mitteilung ihrer Mailadresse stimmen die Mitglieder gleichzeitig der Nutzung dieser Adresse für vereinsinterne Zwecke (Versand von Einladungen und Rechnungen, sowie Informationen des Vorstandes) zu.

Mit den Beitragsrechnungen im Januar 2023 wird ein diesbezügliches Schreiben versendet.

Unsere Satzung lässt es nicht zu, Mitglieder dazu zu verpflichten. Deshalb hoffen wir auf die freiwillige Mitwirkung aller Mitglieder.