Jugend Spezial 1: 2 Jugendliche bis 18 Jahre
Jugend spezial 2: 3 Jugendliche und mehr bis 18 Jahre
Für die Beiträge Jugend Spezial ist eine Mitgliedschaft der Eltern nicht erforderlich.
Als Familien im Sinne der nachstehend erläuterten Familienbeitragsrabattregelung gelten Familien und Lebensgemeinschaften, die über einen amtlich gemeldeten gemeinsamen Wohnsitz bzw. gemeinsamen Haushalt verfügen und aus ein oder zwei im Verein aktiven Eltern bzw. Lebenspartnern zzgl. einer beliebigen Anzahl von Jugendlichen unter 18 Jahren bestehen.
Personen, die diesen Familienstatus gemeinsam erfüllen, erhalten ab dem 1.1.2018 folgende Rabattierung: Der erste Elternteil zahlt den vollen Jahresgrundbeitrag für aktive Mitglieder. Der zweite Erwachsene zahlt nur 75% des Jahresgrundbeitrags für aktive Mitglieder. Jeder Jugendliche zahlt nur noch 50% des Jahresgrundbeitrags für Jugendliche. Jedes Familienmitglied zahlt immer zusätzlich den entsprechenden Abteilungsbeitrag.
Bei Mitgliedern des Sport- und Gesundheitszentrums erfolgt die Rabattierung auf die monatliche Rate des Grundbeitrages.
Die Einteilung unserer Mitglieder erfolgt entsprechend des hier aufgeführten Auszugs aus der Satzung:
§ 4 - Einteilung der Mitglieder
Die Sportgemeinschaft Wiking führt als Mitglieder:
a) Aktive – sportlich Tätige ab dem 18. Lebensjahr
b) Passive – die die Gemeinschaft in jeder Weise unterstützen ohne sportlich tätig zu sein
c) Jugendliche – bis 18 Jahre
d) Ehrenmitglieder nach § 6 jeweils beiderlei Geschlechts.
Schüler, Auszubildende, Studenten über 18 Jahre, sowie Wehr- oder Zivildienstleistende werden nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung
bezüglich der Beiträge als Jugendliche eingestuft.
Bitte lade die unten stehenden PDF-Dokumente herunter und fülle den Aufnahmeantrag sowie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus. Die für Dich relevanten Beitragssätze kannst Du der Beitragssatzung entnehmen. Die beiden ausgefüllten Formulare bitte per Post oder dem unten stehenden E-Mail-Formular an uns zurücksenden. Danke!